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TAILORLAB HANDELS GMBH - Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Anwendungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1. Alle Vertragsabschlüsse der Tailorlab Handels GmbH mit Produzenten, Lieferanten und sonstigen Vertragspartnern (im Folgenden kurz der oder die „Vertragspartner“) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tailorlab Handels GmbH (im Folgenden kurz "AGB").

1.2. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners der  Tailorlab Handels GmbH gelten nur aufgrund einer ausdrücklichen von den Vertrags-parteien firmenmäßig gezeichneten Vereinbarung, in der die Geltung dieser AGB ausge-schlossen wird, soweit sie den allgemeinen oder ergänzenden Geschäftsbedingungen des Vertragspartners widersprechen. Eine schlüssige Anerkennung abweichender AGB des Vertragspartners ist ausgeschlossen und tritt insbesondere auch dann nicht ein, wenn die Tailorlab Handels GmbH Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos an den Vertrags-partner erbringt.

1.3. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem zwischen der Tailorlab Handels GmbH und dem Vertragspartner abgeschlossenen Einzelvertrag gehen – insoweit Widersprüche bestehen – die Bestimmungen des Einzelvertrags vor.

1.4. Die Tailorlab Handels GmbH hat das Recht, diese AGB jederzeit zu ändern. Bei einer Änderung der AGB wird die Tailorlab Handels GmbH den Vertragspartner über die Änderung der AGB informieren. Dem Vertragspartner steht diesfalls das Recht zu, der Änderung der AGB zu widersprechen, sofern die Änderung der AGB nicht ausschließlich die Form der AGB oder die Daten der Tailorlab Handels GmbH nach Punkt 1. dieser AGB betrifft. Widerspricht der Vertragspartner Änderung der AGB nicht binnen 14 Tagen ab Information über die Änderung der AGB, treten die geänderten AGB in Kraft. Wider-spricht der Vertragspartner einer Änderung der AGB, ist die Tailorlab Handels GmbH zu einer Auflösung der Vertragsbeziehung zum Vertragspartner mit sofortiger Wirkung berechtigt.

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2. Entgeltlichkeit von Präsentationen

2.1. Die Einladung des Auftraggebers an die Tailorlab Handels GmbH eine Präsentation zu erstellen (Vorentwurf), gilt als Auftrag, einen von der Tailorlab Handels GmbH definierten Leistungsinhalt zu erbringen, der einen Rechtsanspruch auf Entgeltlichkeit der Präsentation begründet. Sollte anlässlich der Einladung die Höhe des Entgelts nicht vereinbart worden sein, so gebührt ein angemessenes Entgelt.

2.2. Vergibt ein Auftraggeber oder Auslober eines Präsentationswettbewerbes nach erfolg-ter Präsentation der Vorentwürfe überhaupt keinen oder nur einen erheblich reduzierten Auftrag an die Tailorlab Handels GmbH, steht der Tailorlab Handels GmbH das volle Gestaltungshonorar anstelle des reduzierten Präsentationshonorars zu.

Das Präsentationsentgelt beinhaltet keine Einräumung von Rechten. Die Inhalte und Vor-schläge einer Präsentation sind urheberrechtlich geschützt.

2.3. Die Höhe des Honorars für eine Präsentation richtet sich nach dem jeweiligen Aufwand und wird mit einem Stundensatz von 50 EUR, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, pro Mannstunde in Rechnung gestellt, beträgt jedoch mindestens 1.000 EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer

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3. Angebots- und Rechnungslegung durch die Tailorlab Handels GmbH

3.1. Angebote der Tailorlab Handels GmbH sind freibleibend.

3.2. Bei dem von der Tailorlab Handels GmbH angebotenen oder in Rechnung gestellten Entgelt handelt es sich um Nettobeträge exklusive Steuern, Abgaben und Barauslagen, sofern solche in Angeboten oder Rechnungen nicht ausdrücklich ausgewiesen werden.

3.3. Die in Rechnungen der Tailorlab Handels GmbH ausgewiesenes Entgelt, einschließlich Steuern, Abgaben und Barauslagen, ist bei Erhalt der Rechnung entsprechend der angegebenen Zahlungsfrist zur Zahlung fällig. Zahlungen durch den Vertragspartner sind auf ein von der Tailorlab Handels GmbH gesondert bekannt zu gebendes Geschäftskonto zu leisten.

3.4. Eingehende Zahlungen des Vertragspartners werden zur Abdeckung der ältesten Schuld gewidmet, wobei zunächst auf Zinsen, dann auf Spesen und zuletzt auf das Kapital angerechnet wird.

3.5. Soweit die Tailorlab Handels GmbH Nachlässe oder Rabatte gewährt, erfolgt diese Gewährung unter der Bedingung der fristgerechten Leistung des Entgelts durch den Vertragspartner.

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4. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche von der Tailorlab Handels GmbH gelieferte Sachen bleiben bis zur vollstän-digen Bezahlung des Kaufpreises (einschließlich etwaiger Steuern und Abgaben sowie Zinsen und Kosten) im Eigentum von der Tailorlab Handels GmbH.

 

5. Immaterialgüterrechte

5.1. Sämtliche Rechte an Werken, die der Vertragspartner für die Tailorlab Handels GmbH herstellt, insbesondere nicht höchstpersönliche Urheberrechte, stehen ausschließlich der Tailorlab Handels GmbH zu. Der Vertragspartner erwirbt keine wie immer gearteten Nutzungs- oder sonstigen Rechte an derartigen Werken.

5.2. Der Vertragspartner verpflichtet sich, bei der Erbringung von Leistungen an die  Tailorlab Handels GmbH nicht unzulässiger Weise in Rechte, insbesondere Immaterial-güterrechte, von der Tailorlab Handels GmbH oder dritten Personen einzugreifen. Der Vertragspartner hat die Tailorlab Handels GmbH gegen Angriffe Dritter wegen möglicher Verletzungen von Rechten, insbesondere von Immaterialgüterrechten, dritter Personen auf erste Aufforderung von der Tailorlab Handels GmbH hin vollkommen schad- und klaglos zu halten.

 

6. Gewährleistung

6.1. Gewährleistungspflicht der Tailorlab Handels GmbH

6.1.1. Die Tailorlab Handels GmbH leistet ausschließlich Gewähr dafür, dass (i) gelieferte Waren im unbeschränkten Eigentum oder in der Verfügungsbefugnis von der  Tailorlab Handels GmbH stehen und (ii) erbrachte Leistungen den anwendbaren gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen entsprechen. Für darüber hinausgehende Eigenschaften wird keine Haftung übernommen.

6.1.2. Ist die Tailorlab Handels GmbH zur Leistung an den Vertragspartner verpflichtet, erklärt sich der Vertragspartner mit zumutbaren Abweichungen von allfälligen verein-barten Lieferterminen oder Lieferfristen einverstanden, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich ein Fixgeschäft vereinbart wurde.

6.1.3. Etwaige Mängel an von der Tailorlab Handels GmbH gelieferten Waren oder erbrachten Leistungen sind unverzüglich schriftlich zu rügen, widrigenfalls der Gewähr-leistungsanspruch des Vertragspartners erlischt. Liegt ein verdeckter Mangel an von der Tailorlab Handels GmbH gelieferten Waren oder erbrachten Leistungen vor, ist dieser unverzüglich ab dem Zeitpunkt des Erkennens oder der Erkennbarkeit bei Einhaltung der gebotenen Sorgfalt schriftlich zu rügen, widrigenfalls der Gewährleistungsanspruch des Vertragspartners erlischt.

6.1.4. Eine Haftung der Tailorlab Handels GmbH für leichtes Verschulden wird ausge-schlossen, dies mit Ausnahme von Personenschäden.

6.2. Gewährleistungspflicht des Vertragspartners

6.2.1. Die Gewährleistungspflicht des Vertragspartners richtet sich – vorbehaltlich der Bestimmung gemäß nachfolgendem lit b. – nach den anwendbaren gesetzlichen Vor-schriften und allfälliger einzelvertraglicher Vereinbarung.

6.2.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt in jedem Fall 36 (sechsunddreißig) Monate ab der Erbringung der Leistung durch den Vertragspartner. § 377 UGB und § 928 ABGB werden einvernehmlich ausgeschlossen.

6.2.3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, bei einem namhaften Versicherungsunterneh-men mit dem Sitz innerhalb der Europäischen Union eine Haftpflichtversicherung abzu-schließen und während der Dauer des Vertragsverhältnisse zu der Tailorlab Handels GmbH aufrecht zu erhalten. Durch diese Haftpflichtversicherung sind die Risiken von Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung in angemessener Höhe abzusichern.

 

7. Verzugsfolgen

7.1. Im Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Vertragspartner, Verzugszinsen gemäß § 456 Satz 1 und Satz 2 UGB, mindestens aber von 4% (vier Prozent) pro Jahr, zu leisten.

7.2. Weiters verpflichtet sich der Vertragspartner, die Kosten zweckentsprechender Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen (wie insbesondere die Kosten für die Beizie-hung eines Inkassobüros, anwaltlicher Vertretung und/oder der Vertretung durch einen Gläubigerschutzverband) zu ersetzen. Hiervon unberührt bleiben allfällige darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche der Tailorlab Handels GmbH.

 

8. Aufrechnungsausschluss

Der Vertragspartner verzichtet darauf, gegen Forderungen der Tailorlab Handels GmbH, auf welchem Rechtsgrund auch immer diese basieren, eigene Forderungen aufzurechnen.

 

9. Vertragsrücktritt

9.1. Die Tailorlab Handels GmbH ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern dieser

noch nicht von beiden Seiten zur Gänze erfüllt wurde und ein wichtiger Grund vorliegt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere (I.) eine Verletzung vertraglicher Verpflichtungen, wozu insbesondere ein Zahlungs- oder Annahmeverzug des Vertragspartners trotz schriftlicher Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von zumindest 14 (vierzehn) Tagen zählt, sowie (ii) eine wesentliche Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Vertragspartners, die eine vollständige Befriedigung der Ansprüche der Tailorlab Handels GmbH, mögen diese bereits fällig sein oder erst fällig werden, ernstlich gefährdet.

9.3. Bei einem Zahlungsverzug des Vertragspartners ist die Tailorlab Handels GmbH bis zur vollständigen Erfüllung aller Zahlungspflichten (einschließlich etwaiger Steuern und Abgaben sowie Zinsen und Kosten) durch den Vertragspartner von allen weiteren Leistungs- und Lieferpflichten entbunden.

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10. Höhere Gewalt

10.1. Keine der Vertragsparteien ist im Fall von höherer Gewalt (zB Feuer, Überschwem-mung, Krieg, Maßnahmen des Arbeitskampfs, von einer Vertragspartei nicht schuldhaft herbeigeführten technischen Probleme wie Stromausfälle) zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen verpflichtet.

10.2. Ein Anspruch einer Vertragspartei auf Ersatz von Schäden, die ihm dadurch entstehen, dass die andere Vertragspartei aufgrund höherer Gewalt vertragliche Leistungen nicht oder nicht gehörig zu erbringen in der Lage ist, wird ausgeschlossen, insoweit für derartige Schäden nicht Versicherungsdeckung einer Haftpflichtversicherung besteht.

 

11. Vertretungshandlungen und Erklärungen

11.1. Änderungen, Ergänzungen und/oder Nebenabreden zu diesen AGB oder dem zwischen den Vertragsparteien bestehenden Einzelvertrag bedürfen der Schriftform, zu der auch Telefax und E-Mail zählen, soweit nicht das Gesetz, der Vertrag oder diese AGB zwingend strengere Formvorschriften vorsehen. Dies gilt auch für eine gänzliche oder teilweise Abänderung oder Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sämtliche das Vertragsverhältnis betreffenden Erklärungen der Vertragsparteien haben in deutscher oder englischer Sprache abgegeben zu werden, andernfalls der Erklärungsempfänger eine erneute Vorlage der betreffenden Erklärung in – nach eigener Wahl – deutscher oder englischer Sprache verlangen kann.

11.2. Die Vertragsparteien haben einander eine Änderung ihrer Geschäftsanschrift oder sonstiger Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen.

11.3. Erklärungen und Mitteilungen von der Tailorlab Handels GmbH an den Vertrags-partner gelten jedenfalls am dritten Werktag nach Absendung an die zuletzt bekannt gegebene Geschäftsanschrift des Vertragspartners durch eingeschriebenen Brief als dem Vertragspartner zugegangen.

11.4. Der Vertragspartner erklärt, dass alle bei ihm – auf welcher Rechtsgrundlage auch immer – tätigen Person zu Vertretungshandlungen gegenüber der Tailorlab Handels GmbH ermächtigt sind, sofern er nicht einzelne Personen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Tailorlab Handels GmbH von dieser Vertretungsbefugnis ausnimmt.

 

12. Informations- und Auskunftserteilung

12.1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Tailorlab Handels GmbH unaufgefordert und unverzüglich jene Informationen richtig und vollständig zu erteilen, die zur Ver-tragsdurchführung für die Tailorlab Handels GmbH erforderlich oder zweckmäßig sind.

12.2. Die Tailorlab Handels GmbH ist berechtigt, die Identität und Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners zu überprüfen und kann hierfür die Vorlage geeigneter Belege (zB des Reisepasses oder Personalausweises natürlicher Personen oder eines Auszugs aus dem Firmenbuch oder einem vergleichbaren Register bei juristischen Personen, sowie von Bilanzen des Vertragspartners) zu verlangen. Der Vertragspartner stimmt weiters der Einholung von Auskünften von Gläubigerschutzverbänden (zB des Kreditschutzverbandes) durch die Tailorlab Handels GmbH zu, soweit diese Auskünfte zur Beurteilung der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners durch die Tailorlab Handels GmbH erforderlich oder zweckmäßig sind.

12.3. Für den Fall eines Zahlungsverzuges entbindet der Vertragspartner seine das Geschäftskonto oder die Geschäftskonten des Vertragspartners führende(n) Bank(en) gegenüber der Tailorlab Handels GmbH von der Verschwiegenheitspflicht und erteilt vorweg seine ausdrückliche Einwilligung, dass diese Bank(en) der Tailorlab Handels GmbH zur Beurteilung der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartnern erforderliche Informationen bekannt gibt (geben).

12.4. Die Tailorlab Handels GmbH ist berechtigt, sich von der Einhaltung der vertraglichen Pflichten des Vertragspartners auf angemessene Art zu überzeugen. Insbesondere ist die Tailorlab Handels GmbH nach Vorankündigung zur Besichtigung der Geschäfts-räume und Produktionsstätten des Vertragspartners und zur Erstellung entsprechender Dokumentationen über die Vertragsdurchführung durch den Vertragspartner (zB durch schriftliche Protokolle, Fotografien oder Filmaufnahmen) berechtigt.

 

13. Datenschutz und Geheimhaltung

13.1. Der Vertragspartner stimmt einer Verwendung der im Rahmen der Vertragsbeziehung zu der Tailorlab Handels GmbH bekannt gegebenen personenbezogenen Daten durch die Tailorlab Handels GmbH zu, soweit diese Datenverwendung zur Erfüllung der vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten der Tailorlab Handels GmbH notwendig oder zweckmäßig ist. Die Tailorlab Handels GmbH wird dabei den Schutz personenbezogener Daten des Auftragnehmers sicherstellen und personenbezogene Daten des Vertrags-partners ohne dessen Zustimmung nicht an dritte Personen weitergeben, sofern dies nicht gesetzlich vorgesehen oder für Zwecke der Vertragsdurchführung erforderlich ist.

13.2. Der Vertragspartner stimmt der Verwendung seiner personenbezogenen Daten für Werbe-und Marketingzwecke durch die Tailorlab Handels GmbH und dem Empfang von Erklärungen von der Tailorlab Handels GmbH zu Werbe- und Marketingzwecken zu. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.

13.3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, sämtliche ihm in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zu der Tailorlab Handels GmbH zugänglichen Informationen, die Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der Tailorlab Handels GmbH darstellen oder von der Tailorlab Handels GmbH vertraulich bezeichnet werden, geheim zu halten und diese nicht an dritte Personen weiterzugeben oder diese auf sonstige Weise zu verwerten, die den berechtigten Interessen der Tailorlab Handels GmbH zuwider läuft. Diese Geheim-haltungspflicht gilt dann nicht, wenn die Weitergabe oder Verwertung von Informationen gesetzlich zwingend vorgesehen oder für die Vertragsdurchführung erforderlich ist, sofern im weitest möglichen Umfang eine Geheimhaltung der Informationen durch jene dritte Personen, an die vertrauliche Informationen offengelegt werden, sichergestellt wird.

13.4. Der Vertragspartner ist verpflichtet, das Abwerben und Beschäftigen von Mitarbeitern der Tailorlab Handels GmbH, auf welcher Rechtsgrundlage auch immer, während der Vertragsdauer und eines Zeitraums von drei Jahren nach Beendigung des Vertragsverhält-nisses mit der Tailorlab Handels GmbH zu unterlassen.

 

14. Konventionalstrafe

14.1. Im Fall einer Verletzung der Bestimmungen gemäß Punkt 4.2, Punkt 11.4, Punkt 12.3 und Punkt 12.4 dieser AGB verpflichtet sich der Vertragspartner, der Tailorlab Handels GmbH binnen 14 Tagen ab Kenntnis von der Tailorlab Handels GmbH von der Vertragsverletzung eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Vertrags-strafe in der Höhe von EUR 10.000 (Euro zehntausend) pro Fall der Vertragsverletzung zu leisten. Bei fortgesetzten Vertragsverletzungen gilt jede Woche der Vertrags-verletzung als eine Fall der Vertragsverletzung im Sinn des voranstehenden Satzes.

14.2. Die Geltendmachung allenfalls über die Konventionalstrafe hinausgehender Schaden-ersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.

 

15. Gerichtsstand und Rechtswahl

15.1. Auf diese AGB und alle zwischen der Tailorlab Handels GmbH und dem Vertrags-partner bestehenden Vertragsverhältnisse gelangt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und der Bestimmungen des UN-Kaufrechts zur Anwendung.

15.2. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesen AGB und allen zwischen der Tailorlab Handels GmbH und dem Vertragspartner bestehenden Vertrags-verhältnissen, einschließlich Rechtsstreitigkeiten über deren Bestehen oder Nichtbestehen, ist das am Sitz der Tailorlab Handels GmbH sachlich zuständige Gericht aus-schließlich zuständig, jedoch hat die Tailorlab Handels GmbH das Recht, alternativ seine Rechte am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners geltend zu machen.

 

16. Schlussbestimmungen

16.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, beeinträchtigt das nicht die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB. Die Vertragsparteien werden sich in einem solchen Fall bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, deren Gehalt der zu ersetzenden Bestimmung möglichst nahe kommt.

16.2. Die Kosten der Errichtung dieser AGB trägt die Tailorlab Handels GmbH, die auch alleine den Auftrag zur Erstellung dieser AGB erteilt hat. Im Übrigen trägt jede Vertragspartei die Kosten der von ihr beigezogenen Rechts-, Steuer- und sonstigen Berater sowie die Kosten und Auslagen, die jeweils bei ihr entstehen, selbst.

16.3. Dieser Punkt 15. der AGB gilt mangels abweichender Vereinbarung im Einzelfall sinngemäß für sämtliche Verträge, die von der Tailorlab Handels GmbH mit Vertrags-partnern abgeschlossen werden.

 

                                                                                                       Wien, im Januar 2019

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